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Dauerhafte Einstufung von Nitazenen als Betäubungsmittel der Liste I.

Dieses Gesetz stuft die gesamte Klasse der synthetischen Opioide, bekannt als Nitazene (die potenter als Fentanyl sein können), dauerhaft in die Liste I des Betäubungsmittelgesetzes ein. Dies bedeutet, dass Herstellung, Vertrieb und Besitz dieser gefährlichen Drogen den höchsten Bundesstrafen unterliegen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und tödliche Überdosierungen zu reduzieren. Die Regelung zielt darauf ab, die Verbreitung neuer, chemisch ähnlicher Varianten dieser Substanzen zu verhindern.
Wichtige Punkte
Alle Nitazene und ihre chemischen Abwandlungen werden dauerhaft als illegale Drogen ohne medizinischen Nutzen eingestuft (Liste I).
Ziel ist die Verringerung tödlicher Überdosierungen durch die Entfernung dieser hochwirksamen Substanzen aus dem illegalen Drogenhandel.
Die Strafverfolgungsbehörden erhalten eine vereinfachte Befugnis, gegen Händler neuer, modifizierter Nitazen-Varianten vorzugehen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3076
Sponsor: Sen. McCormick, David [R-PA]
Startdatum: 2025-10-30