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Verkauf und Vermietung inaktiver Bundesgebäude zur Reduzierung des Defizits

Das Gesetz schreibt den Verkauf oder die langfristige Verpachtung von sechs bestimmten Bundesgebäuden in Washington, D.C., vor, um Einnahmen zu erzielen. Die Erlöse werden zunächst zur Deckung der Umzugskosten der Regierungsbehörden verwendet, und der Überschuss fließt in den allgemeinen Fonds des Finanzministeriums zur Reduzierung des nationalen Defizits.
Wichtige Punkte
Verkauf oder Verpachtung: Sechs im Gesetz genannte Bundesgebäude müssen verkauft oder für bis zu 99 Jahre verpachtet werden.
Defizitreduzierung: Die Nettoerlöse, nach Abzug der Umzugskosten der Behörden, werden zur Reduzierung des Defizits in den allgemeinen Fonds des Finanzministeriums eingezahlt.
Verbot von ausländischem Eigentum: Die Gebäude dürfen nicht an ausländische Personen oder Unternehmen verkauft oder verpachtet werden.
Ausnahmen von Vorschriften: Der Verkauf ist von bestimmten gesetzlichen Anforderungen befreit, einschließlich der Vorschriften zur Obdachlosenhilfe (McKinney-Vento Act) und zum Umwelt- und Denkmalschutz (NEPA, NHPA).
Behördenumzug: Die Bundesbehörden werden verlegt; der GSA-Administrator hat die alleinige Befugnis, neue Standorte zu wählen, darf jedoch keine Verträge für Neubauten auf Bestellung (Build-to-Suit-Leases) abschließen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3091
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-10-30