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Online-Verkauf von staatlich geprüftem Fleisch und Geflügel über Staatsgrenzen hinweg.

Das Gesetz erlaubt es Einzelhändlern und Restaurants, Fleisch- und Geflügelprodukte, die nur auf Staatsebene inspiziert wurden, über das Internet direkt an Verbraucher in anderen Bundesstaaten zu versenden. Dies erweitert die Auswahl für Verbraucher, da nun auch kleinere, lokal geprüfte Produkte landesweit online verfügbar werden. Die Änderung schafft neue Vertriebsmöglichkeiten für staatlich inspizierte Betriebe.
Wichtige Punkte
Staatlich geprüfte Fleisch- und Geflügelprodukte dürfen nun per Post an Haushalte in anderen Bundesstaaten verkauft werden.
Die Verkäufe müssen direkt an Endverbraucher und in normalen Einzelhandelsmengen erfolgen.
Die Änderung betrifft die Bundesgesetze zur Inspektion von Fleisch und Geflügelprodukten.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3099
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-11-04