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Schutz heimischer Produkte: Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Obst- und Gemüsehandel.

Dieses Gesetz richtet eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe ein, die den Handel mit saisonalem und verderblichem Obst und Gemüse überwachen soll. Ziel ist es, Bedrohungen durch Importe für inländische Landwirte zu bewerten und Handelsschutzmaßnahmen oder Hilfsprogramme zu empfehlen. Dies soll die heimische Versorgungskette stabilisieren.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer speziellen Regierungsgruppe zur kontinuierlichen Überwachung der Handelsdaten für importiertes frisches Obst und Gemüse.
Die Gruppe wird Bedrohungen für inländische Produzenten durch Importe identifizieren und Schutzmaßnahmen oder finanzielle Unterstützung vorschlagen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3112
Sponsor: Sen. Slotkin, Elissa [D-MI]
Startdatum: 2025-11-05