arrow_back Zurück zur App

Gewerkschaftstransparenz: Mitgliederrecht auf Information und Kontrolle der Beiträge

Das Gesetz stärkt die Informationsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern, indem es Gewerkschaften verpflichtet, Dokumente über ihre Rechte bereitzustellen. Eine zentrale Änderung ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers zur Verwendung seiner Beiträge für Zwecke, die nicht direkt mit Tarifverhandlungen oder der Vertragsverwaltung zusammenhängen. Gewerkschaften müssen auch über das Recht auf Befreiung von Beiträgen aus religiösen Gründen und über die Rechte aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Communications Workers v. Beck informieren.
Wichtige Punkte
Beitragskontrolle: Gewerkschaften dürfen Beiträge nicht für Zwecke verwenden, die nicht direkt mit Tarifverhandlungen oder Vertragsverwaltung zusammenhängen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat dies schriftlich genehmigt; diese Genehmigung läuft nach einem Jahr ab.
Informationspflicht: Gewerkschaften müssen ihren Mitgliedern Informationen über ihre Rechte zukommen lassen, einschließlich der Möglichkeit der Befreiung von Gebühren aus religiösen Gründen.
Neue Mitglieder: Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft 90 Tage nach Inkrafttreten beitreten, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Beitritt Informationen über ihre Rechte erhalten.
Online-Zugang: Gewerkschaften mit Websites müssen auf der Startseite einen Hyperlink mit dem Titel 'Union Member Rights and Officer Responsibilities Under the LMRDA' zu den Informationen über die Rechte bereitstellen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3114
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2025-11-06