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Dieselmotoren-Zuverlässigkeit bei Kälte: Notabschaltungen für kritische Dienste aussetzen.

Dieses Gesetz soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Transports in extrem kalten Regionen verbessern. Es erlaubt Herstellern von Dieselfahrzeugen, automatische Leistungsreduzierungs- oder Abschaltfunktionen, die durch Fehler im Emissionskontrollsystem bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt ausgelöst werden, vorübergehend auszusetzen. Dies verhindert gefährliche Ausfälle kritischer Ausrüstung, wie Rettungs- und Transportfahrzeuge, unter lebensbedrohlichen Bedingungen.
Wichtige Punkte
Bei Temperaturen unter 0°C dürfen Dieselfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge ihre Leistung nicht automatisch reduzieren oder abschalten, wenn dies durch Fehler im Abgassystem verursacht wird.
Fahrzeuge, die in Regionen mit anhaltendem Frost betrieben werden, erhalten eine ganzjährige Befreiung von der Pflicht zur Nutzung des Diesel-Abgasflüssigkeitssystems (DEF).
Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit lebenswichtiger Transport- und Notfalldienste in extremer Kälte zu gewährleisten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3135
Sponsor: Sen. Sullivan, Dan [R-AK]
Startdatum: 2025-11-06