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Kostenlose Kommunikation für Inhaftierte: Wiederherstellung des Zugangs zu Anwälten und Familien.

Dieses Gesetz stellt kostenlose Telefon- und Elektronikdienste für Personen in ziviler Einwanderungshaft wieder her und schreibt sie vor. Es garantiert Inhaftierten mindestens 200 Freiminuten pro Monat für den Kontakt mit der Familie sowie unbegrenzten, kostenlosen und privaten Zugang zu Rechtsbeiständen, Gerichten und Aufsichtsbeamten. Ziel ist es, die Rechtsverteidigung zu erleichtern und familiäre Bindungen aufrechtzuerhalten.
Wichtige Punkte
Inhaftierte erhalten monatlich mindestens 200 Freiminuten für Anrufe bei Familie und Angehörigen.
Unbegrenzter, kostenloser und vertraulicher Kontakt mit Anwälten, Einwanderungsgerichten und Aufsichtsbeamten ist gewährleistet.
Innerhalb der ersten 5 Stunden der Haft oder nach einer Verlegung muss die Familie über den Aufenthaltsort informiert werden können.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3146
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]