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Vorrang für lokale Firmen bei Waldbrandschutz- und Wiederherstellungsverträgen.

Dieses Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, lokale Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen zur Reduzierung des Waldbrandrisikos auf Bundesland, wie etwa dem Ausdünnen von Wäldern, zu bevorzugen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Bundesmittel für die Waldsanierung direkt lokale Wirtschaften unterstützen und Arbeitsplätze für Anwohner in der Nähe der bewirtschafteten Wälder schaffen. Dies soll die lokale Kapazität für wichtige Waldschutzprojekte stärken.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen lokalen Auftragnehmern bei der Vergabe von Aufträgen zur Waldbrandprävention (z. B. Entfernung von Totholz) in nationalen Wäldern den Vorzug geben.
Ein Auftragnehmer gilt als 'lokal', wenn sein Hauptsitz im Bundesstaat oder im Umkreis von 60 Meilen um das Projektgebiet liegt und mindestens 26 % seiner Mitarbeiter dort wohnen.
Die Maßnahme soll die lokale Beschäftigung und die Kapazitäten für wichtige Projekte zur Waldgesundheit und -sicherheit stärken, was zu einem besseren Schutz vor katastrophalen Waldbränden führen kann.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3152
Sponsor: Sen. Luján, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2025-11-06