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Ungenausnutzte COVID-Gelder zur Reduzierung der Staatsverschuldung streichen.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, ungenutzte Bundesmittel, die ursprünglich für COVID-19-Hilfspakete bereitgestellt wurden, zu annullieren. Diese Gelder, die noch nicht gebunden oder ausgegeben wurden, sollen ausschließlich zur Reduzierung des nationalen Defizits verwendet werden. Der Präsident kann jedoch die Streichung von Mitteln verhindern, die für die nationale Sicherheit als notwendig erachtet werden.
Wichtige Punkte
Nicht ausgegebene Gelder aus wichtigen COVID-19-Hilfsgesetzen werden gestrichen.
Die gestrichenen Mittel werden ausschließlich zur Reduzierung der Staatsverschuldung verwendet.
Der Präsident kann Ausnahmen für Programme der nationalen Sicherheit zulassen.
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Status: Auf den Kalender gesetzt
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Drucknummer: 119_S_3166
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-11-08