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Steuerabzug für Spenden für Nicht-Einzelabzugsberechtigte erweitert

Dieses Gesetz ändert die Steuervorschriften, sodass Personen, die keine Einzelabzüge geltend machen, einen Teil ihrer Spenden abziehen können. Dies soll die Spendenbereitschaft fördern und die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen erleichtern, was sich auf die Verfügbarkeit sozialer Dienste auswirken kann.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, Spenden für wohltätige Zwecke abzuziehen, auch wenn man den Standardabzug wählt.
Die Höhe des Abzugs ist auf ein Drittel des Standardabzugs für das Steuerjahr begrenzt.
Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, also für die Jahre 2026 und 2027.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_317
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2025-01-29