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Neue Strafen für Behinderung von Einwanderungsbeamten: 25-Fuß-Abstandspflicht.

Das Gesetz schafft ein neues Bundesverbrechen für die Behinderung von Einwanderungsbeamten. Bürger, die sich nach einer mündlichen Warnung wissentlich näher als 25 Fuß (ca. 7,6 Meter) an einen Beamten heranwagen, um ihn zu behindern, zu bedrohen oder zu belästigen, riskieren Geldstrafen und bis zu 5 Jahre Haft. Ziel ist es, die Beamten zu schützen und ihre Arbeit während Einsätzen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Bundesstrafe für die vorsätzliche Behinderung von Einwanderungsbeamten im Dienst.
Verbot, sich nach einer mündlichen Warnung näher als 25 Fuß (ca. 7,6 m) an einen Beamten zu nähern oder dort zu verweilen, wenn die Absicht der Behinderung vorliegt.
Verstöße können mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3179
Sponsor: Sen. Moody, Ashley [R-FL]
Startdatum: 2025-11-18