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Ausschluss des Präsidenten von Schadensersatzklagen gegen die Bundesregierung.

Dieses Gesetz ändert das Bundesrecht, um dem amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten zu untersagen, Schadensersatzansprüche (Torts) gegen die Bundesregierung gemäß dem Federal Tort Claims Act (FTCA) geltend zu machen. Diese Einschränkung gilt auch für Personen, deren Ansprüche anhängig sind, wenn sie das Präsidentenamt antreten. Für normale Bürger ändert dieses Gesetz nichts an ihrer Möglichkeit, die Bundesregierung zu verklagen.
Wichtige Punkte
Der US-Präsident darf keine Schadensersatzansprüche (Torts) gegen die Bundesregierung gemäß dem FTCA geltend machen.
Diese Regelung gilt sofort für alle laufenden oder zukünftigen Klagen, die vom Präsidenten eingereicht wurden.
Die Rechte der Bürger, die Bundesregierung zu verklagen, bleiben unberührt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3182
Sponsor: Sen. Schiff, Adam B. [D-CA]