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Korruptionsprävention: Spendenbeschränkungen für Weißes Haus und Amtsträger.

Dieses Gesetz führt strenge Beschränkungen für die Annahme von Spenden für das Weiße Haus, die Residenz des Vizepräsidenten, damit verbundene Veranstaltungen und Denkmäler für lebende Amtsträger ein. Ziel ist es, Korruption und unzulässige Einflussnahme durch Personen mit Eigeninteressen, wie Lobbyisten oder Bundesauftragnehmer, zu verhindern. Die Bürger profitieren von erhöhter Transparenz durch die vierteljährliche Offenlegung von Spendern und deren Treffen mit hochrangigen Beamten.
Wichtige Punkte
Personen, die in Rechtsstreitigkeiten mit der Regierung verwickelt sind, Lobbyisten und Bundesauftragnehmer dürfen keine Spenden für Projekte im Zusammenhang mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten leisten.
Spender dürfen nicht öffentlich genannt werden und unterliegen nach der Spende einem zweijährigen Lobbyverbot gegenüber der Exekutive.
Alle Spenden über 200 USD und Treffen von Spendern mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten müssen vierteljährlich veröffentlicht werden.
Der Präsident, der Vizepräsident oder ihre Familien dürfen keine Spenden für diese Zwecke erbitten, und die Gelder dürfen nicht privat genutzt werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3191
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]