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Energiemarkt geöffnet: Aggregatoren dürfen flexible Kundennachfrage bündeln.

Das Gesetz verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber, es Drittanbietern (Aggregatoren) zu gestatten, die gebündelte flexible Nachfrage von Endkunden auf dem Großhandelsmarkt anzubieten. Dies ermöglicht es Haushalten und Unternehmen, indirekt zur Netzstabilität beizutragen und könnte zu neuen Anreizen oder niedrigeren Stromrechnungen führen, wenn sie ihren Energieverbrauch anpassen. Staatliche Verbote dieser Praxis werden aufgehoben, um den Wettbewerb zu fördern.
Wichtige Punkte
Drittunternehmen dürfen die Energiesparfähigkeit von Kunden bündeln und auf dem Großhandelsstrommarkt verkaufen, auch wenn dies durch Landesrecht verboten war.
Kunden großer Versorgungsunternehmen erhalten neue Möglichkeiten, durch flexible Nachfrageprogramme Kosten zu senken oder Prämien zu erhalten.
Die FERC muss innerhalb eines Jahres die genauen Regeln für die Umsetzung dieser Marktöffnung festlegen.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_3192
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