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Verbesserung der Standortbestimmung für Anrufer der 988 Krisen-Hotline

Dieses Gesetz richtet einen Sachverständigenausschuss ein, um die Übermittlung genauer Standortdaten bei Anrufen an die 988 Suizid- und Krisen-Hotline zu verbessern. Der Ausschuss wird technische Herausforderungen, Datenschutzbedenken und die Kosten der automatischen Standortübermittlung untersuchen. Ziel ist es, Empfehlungen für Gesetze zu entwickeln, die eine schnellere und effektivere Reaktion der Rettungsdienste in psychischen Notfällen gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines Beratungsausschusses zur Lösung des Problems der fehlenden genauen Standortinformationen bei Anrufen an die 988-Hotline.
Erhöhung der Sicherheit: Krisenzentren sollen Anrufer schnell lokalisieren können, um die Reaktionszeit der Rettungsdienste zu verkürzen.
Der Ausschuss wird die Abwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Bürger und der Notwendigkeit der Standortübermittlung prüfen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3199
Sponsor: Sen. Barrasso, John [R-WY]
Startdatum: 2025-11-19