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Verbot der algorithmischen Mietpreisfestsetzung und -koordinierung durch Vermieter.

Das Gesetz verbietet Vermietern strengstens die Nutzung gemeinsamer Systeme oder Algorithmen zur Koordinierung und Empfehlung von Mietpreisen für mehrere Wohneinheiten. Ziel ist es, fairen Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt wiederherzustellen und Mieter vor künstlich überhöhten Mieten zu schützen. Geschädigte Bürger können die Verantwortlichen verklagen und den dreifachen Schadenersatz geltend machen.
Wichtige Punkte
Es wird Vermietern untersagt, Dienste zu abonnieren, die Preisdaten sammeln und Mietpreise für zwei oder mehr Immobilien empfehlen (sogenannte 'Koordinierungsfunktionen').
Diese Handlungen gelten als automatische Verstöße gegen das Kartellrecht, was die Verfolgung illegaler Preisabsprachen erleichtert.
Durch Mietpreismanipulation geschädigte Personen können das Dreifache des erlittenen Schadens (plus Anwaltskosten) einklagen und Schiedsvereinbarungen im Voraus für ungültig erklären.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_3207
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]