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Obligatorische Hintergrundprüfung bei fast jedem privaten Waffenverkauf.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass fast alle privaten Übertragungen oder Verkäufe von Schusswaffen zwischen nicht lizenzierten Personen über einen lizenzierten Händler (FFL) abgewickelt werden müssen, um eine obligatorische Hintergrundprüfung des Empfängers zu gewährleisten. Ziel ist es, zu verhindern, dass Personen, denen der Waffenbesitz untersagt ist, Waffen durch private Transaktionen erwerben. Ausnahmen gelten für Geschenke innerhalb der engsten Familie und vorübergehende Leihen.
Wichtige Punkte
Die meisten privaten Waffenverkäufe müssen zukünftig über einen lizenzierten Händler erfolgen, der eine obligatorische Hintergrundprüfung des Käufers durchführt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Übertragungen innerhalb der engsten Familie (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) und vorübergehende Überlassungen (z. B. auf Schießständen oder zur Jagd).
Die Regelung tritt 180 Tage nach Inkrafttreten in Kraft und verbietet die Einrichtung eines nationalen Waffenregisters.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3214
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2025-11-19