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Neue Regeln zur Bekämpfung des Imports synthetischer Drogenanaloga.

Dieses Gesetz schafft eine neue Kategorie, „Anlage A“, für illegal importierte chemische Substanzen, die die Wirkung bekannter kontrollierter Drogen nachahmen. Es ermöglicht dem Generalstaatsanwalt, diese Substanzen schnell vorübergehend zu verbieten, um ihre Verfügbarkeit sofort einzuschränken. Die Folge für die Bürger sind strengere Strafen, einschließlich langer Haftstrafen, für den Import und die Verbreitung dieser Substanzen, insbesondere wenn sie zum Tod oder zu schweren Verletzungen führen.
Wichtige Punkte
Einführung der „Anlage A“ für importierte synthetische Substanzen, die chemisch bekannten Drogen ähneln (Analoga).
Der Generalstaatsanwalt kann Substanzen der Anlage A vorübergehend für bis zu 5 Jahre verbieten, um Missbrauch zu verhindern.
Die Strafen für den Import oder die Verbreitung von Substanzen der Anlage A sind streng: bis zu 20 Jahre Haft, oder lebenslange Haft bei Tod oder schweren Verletzungen.
Verurteilte Personen können eine Strafminderung beantragen, wenn die Substanz später aus der Anlage A entfernt oder in eine Kategorie mit geringeren Strafen verschoben wird.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3228
Sponsor: Sen. Grassley, Chuck [R-IA]