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Entlastung für pflegende Angehörige: Zuschüsse für integrierte Kurzzeitpflege und Unterstützung.

Das Gesetz führt neue Bundeszuschüsse ein, um integrierte Unterstützungsdienste für pflegende Angehörige zu erweitern, die unbezahlte Pflege für ältere oder kranke Menschen leisten. Mit diesen Mitteln können Anbieter gleichzeitig Kurzzeitpflege für die betreute Person und unterstützende Dienste (wie Schulungen oder Beratung) für die pflegende Person anbieten. Ziel ist es, die Belastung und den Stress der Langzeitpflegenden zu verringern, einschließlich älterer Verwandter, die Kinder betreuen.
Wichtige Punkte
Schaffung von Zuschüssen zur Entwicklung oder Erweiterung von Programmen, die Kurzzeitpflege (respite care) zusammen mit unterstützenden Diensten für pflegende Angehörige an einem Ort anbieten.
Die Mittel stehen staatlichen/lokalen Behörden, gemeinnützigen Organisationen und Stammesorganisationen zur Verfügung, die sicherstellen müssen, dass die Dienste in verschiedenen Sprachen und Formaten zugänglich sind.
Die Definition des pflegenden Angehörigen umfasst Personen, die Senioren, Alzheimer-Patienten und ältere Verwandte (55+), die Kinder oder Menschen mit Behinderungen betreuen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3231
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]