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Mehr Unterstützung und Forschung für pflegende Familienangehörige

Das Gesetz stellt jährlich 30 Millionen Dollar von 2026 bis 2030 für Forschung und Entwicklung besserer Unterstützungsprogramme für Personen bereit, die sich um Angehörige kümmern. Es ändert auch die Definition des „pflegenden Familienangehörigen“, um ältere Verwandte (z. B. Großeltern), die Kinder erziehen oder sich um behinderte Personen kümmern, ausdrücklich einzubeziehen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass wichtige Bundesprogramme besser auf die Bedürfnisse aller informellen Pflegekräfte zugeschnitten sind.
Wichtige Punkte
Jährliche Zuweisung von 30 Millionen Dollar (2026-2030) für die Erforschung bewährter Verfahren zur Unterstützung pflegender Familienangehöriger.
Erweitert und standardisiert die Definition des „pflegenden Familienangehörigen“, um ältere Verwandte (ab 55 Jahren), die sich um Kinder oder Menschen mit Behinderungen kümmern, ausdrücklich einzuschließen.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3232
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]