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Finanzplanungsdienste für pflegende Angehörige: Zuschusssystem.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, informellen Pflegepersonen von älteren oder behinderten Angehörigen Finanzplanungsdienste bereitzustellen. Es führt ein Zuschusssystem für Organisationen ein, die professionelle Beratung anbieten, einschließlich zu Budgetierung, Schuldenmanagement und langfristigen Pflegekosten. Pflegepersonen erhalten Zugang zu Hilfe bei öffentlichen Leistungen und Überweisungen für rechtliche Angelegenheiten wie Nachlassplanung.
Wichtige Punkte
Pflegende Angehörige erhalten Zugang zu durch Zuschüsse finanzierten Finanzplanungsdiensten, die von geschulten Fachleuten erbracht werden.
Die Dienste umfassen Beratung zu verfügbaren öffentlichen Leistungen, Schuldenmanagement, Sparen und den Kosten der Langzeitpflege.
Das Gesetz sieht Überweisungen zu Rechtsbeistand für Nachlassplanung und Testamente vor, wobei die Dienste in verschiedenen Sprachen und Formaten zugänglich sein müssen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3233
Sponsor: Sen. Markey, Edward J. [D-MA]