Haftung von Richtern bei Freilassung gewalttätiger Wiederholungstäter
Dieses Gesetz erlaubt es Bürgern, Richter und Regierungsstellen zu verklagen, wenn sie durch eine Person geschädigt werden, die gegen Kaution freigelassen wurde, obwohl sie bereits wegen einer Gewalttat verurteilt war. Wenn ein wiederholter Gewalttäter nach der Freilassung Schaden anrichtet, kann das Opfer Schadensersatz direkt von der Person verlangen, die die Kautionsentscheidung getroffen hat. Ziel ist es, die Verantwortlichkeit für Kautionsentscheidungen zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Opfer von Straftaten, die von gegen Kaution freigelassenen Wiederholungstätern begangen wurden, können Richter und Regierungsstellen auf Schadensersatz verklagen.
Die richterliche Immunität wird aufgehoben, wenn es um Kautionsentscheidungen für Personen geht, die bereits wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden.
Die Regelung gilt nur für Angeklagte, die wegen einer Gewalttat angeklagt sind und bereits eine frühere Verurteilung wegen einer Gewalttat haben.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3239
Sponsor: Sen. Sheehy, Tim [R-MT]