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Einschränkung der SNAP-Leistungen für Fertiggerichte in Fast-Food-Ketten.

Dieses Gesetz verschärft die Regeln für das SNAP-Restaurantmahlzeitenprogramm und verbietet die Verwendung von EBT-Karten in Fast-Food-Ketten. Fertiggerichte, die mit diesen Leistungen gekauft werden, müssen nun aus Lebensmittelgeschäften oder Supermärkten stammen und neue Ernährungsstandards erfüllen, einschließlich mindestens eines Obstes oder Gemüses und eines Proteins. Die Änderungen sollen gesündere Ernährungsentscheidungen fördern und die Transparenz der öffentlichen Ausgaben erhöhen.
Wichtige Punkte
SNAP-Leistungen (EBT) dürfen nicht mehr für Fertiggerichte in Fast-Food- oder Quick-Service-Restaurants verwendet werden.
Berechtigte Fertiggerichte müssen in Lebensmittelgeschäften/Supermärkten gekauft werden und Ernährungsanforderungen erfüllen (müssen Obst/Gemüse und Protein enthalten).
Eine neue Einschränkung: Der Ehepartner einer SNAP-berechtigten Person ist von der Teilnahme an diesem spezifischen Restaurantmahlzeitenprogramm ausgeschlossen.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3240
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]