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Ende der Zwangsschlichtung bei Rassendiskriminierungsstreitigkeiten.

Dieses Gesetz stellt das Recht der Bürger wieder her, Ansprüche wegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft direkt vor Gericht geltend zu machen. Wenn Sie einen Vertrag (z. B. einen Arbeitsvertrag) mit einer obligatorischen Schlichtungsklausel unterzeichnet haben, können Sie diese nun umgehen und einen Fall von Rassendiskriminierung vor einem öffentlichen Gericht einreichen. Diese Änderung gilt für Streitigkeiten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen.
Wichtige Punkte
Bürger erhalten das Wahlrecht, bei Streitigkeiten wegen Rassendiskriminierung vor Gericht zu klagen, auch wenn sie zuvor einer Schlichtung zugestimmt hatten.
Vertragsklauseln, die eine Zwangsschlichtung für Rassendiskriminierungsansprüche vorschreiben, werden ungültig und nicht durchsetzbar.
Ein Gericht, nicht ein Schlichter, entscheidet darüber, ob ein bestimmter Streit unter diese neue Regel fällt und vor Gericht verhandelt werden kann.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3243
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2025-11-20