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Höhere Hinterbliebenenleistungen: Altersgrenzen und Kürzungen für Witwen entfallen.

Der SWIFT Act verbessert die Hinterbliebenenleistungen der Sozialversicherung für Witwen, Witwer und überlebende geschiedene Ehepartner erheblich. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Abschaffung von Altersbeschränkungen und Strafen für die vorzeitige Inanspruchnahme von Leistungen für behinderte Hinterbliebene sowie die Anhebung der Altersgrenze für Kinder, deren Betreuung einen Anspruch auf Leistungen begründet, von 16 auf 18 Jahre. Darüber hinaus werden Anreize für diejenigen geschaffen, die den Bezug ihrer Leistungen aufschieben.
Wichtige Punkte
Behinderte Hinterbliebene können ungekürzte Leistungen in jedem Alter beantragen; die bisherige Altersspanne (50-60) und die Kürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme entfallen.
Die Altersgrenze für Kinder, deren Betreuung den Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen begründet, steigt von 16 auf 18 Jahre (oder 19 bei Vollzeitschülern).
Es werden neue finanzielle Anreize (verzögerte Gutschriften) für Hinterbliebene eingeführt, die den Bezug ihrer Leistungen aufschieben.
Leistungserhöhungen durch dieses Gesetz führen nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung für andere staatliche oder bundesstaatliche Hilfsprogramme.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3255
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]