Waffenverbot für Personen mit Verurteilungen wegen Hassverbrechen (Vergehen).
Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot des Kaufs und Besitzes von Schusswaffen für Personen ein, die wegen bestimmter Hassverbrechen (Vergehen) verurteilt wurden, bei denen Gewalt oder Drohungen im Spiel waren. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem Personen, die Gewalt aus rassistischen, religiösen oder anderen Vorurteilen begangen haben, der Zugang zu Waffen verwehrt wird. Das Verbot gilt auch, wenn eine Strafe wegen Hassmotivation verschärft wurde.
Wichtige Punkte
Personen, die wegen Hassverbrechen (Vergehen) mit körperlicher Gewalt oder glaubwürdigen Drohungen verurteilt wurden, verlieren ihr Recht auf Waffenbesitz.
Die Verbote gelten für Taten, die durch Vorurteile aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder Behinderung motiviert sind.
Ausnahmen: Das Verbot gilt nicht, wenn die Verurteilung aufgehoben, gelöscht oder die Bürgerrechte ohne ausdrückliches Waffenverbot wiederhergestellt wurden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3256
Sponsor: Sen. Luján, Ben Ray [D-NM]
Startdatum: 2025-11-20