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Nicht verwendete Breitbandmittel zur Reduzierung der Staatsverschuldung umgeleitet.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für das nationale Programm zum Ausbau des Hochgeschwindigkeitsinternets (BEAD). Verbleibende Mittel, die den Bundesstaaten zugewiesen, aber nicht für spezifische Breitbandprojekte vorgesehen wurden, werden eingezogen. Diese Gelder werden stattdessen in die Staatskasse eingezahlt, um ausschließlich zur Reduzierung der Staatsverschuldung verwendet zu werden. Dies priorisiert die Haushaltskonsolidierung über den weiteren Ausbau der Infrastruktur.
Wichtige Punkte
Nicht zugewiesene Mittel aus dem BEAD-Breitbandprogramm werden zur Reduzierung der Bundesverschuldung verwendet.
Gelder, die bereits für spezifische Breitbandprojekte vorgesehen sind, bleiben den Bundesstaaten erhalten.
Die Maßnahme kann die zukünftige Reichweite des Hochgeschwindigkeitsinternetausbaus in einigen Regionen einschränken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3259
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]