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Steuerbefreiung für Entschädigungen von Opfern des Menschenhandels.

Dieses Gesetz befreit alle zivilrechtlichen Schadensersatzleistungen, Restitutionen oder andere Geldzahlungen, die Überlebenden des Menschenhandels zugesprochen werden, von der Bundeseinkommensteuer. Dies stellt sicher, dass die finanzielle Entschädigung für erlittenes Leid nicht durch Steuern gemindert wird, wodurch die tatsächliche finanzielle Unterstützung maximiert wird. Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
Wichtige Punkte
Restitutionen und zivilrechtliche Schadensersatzleistungen für Überlebende des Menschenhandels sind von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Die Befreiung gilt sowohl für obligatorische Restitutionen in Strafsachen als auch für Schadensersatz in Zivilklagen.
Betroffene behalten den vollen Betrag ihrer zugesprochenen Entschädigung, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3261
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]