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Beschleunigter Erlass von Studentendarlehen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Gesetz ändert das Programm zum Erlass von Studentendarlehen für den öffentlichen Dienst (PSLF), indem es neuen Kreditnehmern alle zwei Jahre einen teilweisen Schuldenerlass gewährt, beginnend mit 15 % nach 24 Monaten. Das Gesetz gilt für qualifizierte direkte Bundesdarlehen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen wurden.
Wichtige Punkte
Schrittweiser Darlehenserlass: Neue Kreditnehmer erhalten nach jeweils 24 Monaten öffentlicher Tätigkeit (in den Monaten 24, 48, 72 und 96) einen Schuldenerlass von 15 %, wobei der Restbetrag nach 120 Monaten erlassen wird.
Zinsstreichung: Wird ein Teil des Darlehens für ein Jahr erlassen, werden auch alle in diesem Jahr für dieses Darlehen angefallenen Zinsen gestrichen.
Vereinfachte Beschäftigungsbescheinigung: Der Minister kann die Beschäftigung ohne Einreichung durch den Kreditnehmer bescheinigen, wenn Daten verfügbar sind, andernfalls über ein Formular.
Automatische Stundung: Der Minister setzt das Darlehen während der Bearbeitung des endgültigen Erlasses nach 120 qualifizierenden Zahlungen automatisch aus.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3277
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]