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Diskriminierungsverbot in der Kinderfürsorge: Gleiche Chancen für Familien und Jugendliche.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Diskriminierungsverbot in der Kinder- und Jugendhilfe (Adoption, Pflegefamilien) aufgrund von Religion, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität) und Familienstand ein. Ziel ist es, die Anzahl verfügbarer Pflege- und Adoptivfamilien zu erhöhen und eine sichere, unterstützende Betreuung zu gewährleisten, insbesondere für LGBTQ+-Jugendliche. Behörden, die sich nicht an die neuen Regeln halten, riskieren den Verlust staatlicher Fördermittel.
Wichtige Punkte
Kinderfürsorgeeinrichtungen dürfen potenzielle Pflege- oder Adoptiveltern nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder ihres Familienstands diskriminieren.
Jugendliche in Pflegefamilien, insbesondere LGBTQ+-Jugendliche, haben Anspruch auf diskriminierungsfreie und bejahende Dienste und sind vor schädlichen Praktiken wie Konversionstherapie geschützt.
Die Bundesregierung wird Schulungen zur kulturellen Kompetenz bereitstellen, und bei Verstößen können Einzelpersonen Zivilklagen vor Bundesgerichten einreichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3279
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2025-11-20