arrow_back Zurück zur App

Besserer Zugang zur Arbeitnehmerentschädigung: Einbeziehung von PAs und NPs.

Dieses Gesetz erweitert den Kreis der zugelassenen medizinischen Dienstleister im Rahmen der Bundesarbeiterunfallversicherung (Workers’ Compensation). Verletzte Bundesbedienstete können nun auch Leistungen und Dokumentationen für ihre Ansprüche von Arzthelfern (Physician Assistants) und Pflegefachkräften (Nurse Practitioners) erhalten. Dies soll den Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessern und die Abwicklung von Arbeitsunfallansprüchen vereinfachen.
Wichtige Punkte
Bundesangestellte, die bei der Arbeit verletzt werden, können nun Leistungen der Arbeitnehmerentschädigung von Arzthelfern und Pflegefachkräften in Anspruch nehmen.
Die Erweiterung der zugelassenen Anbieter soll den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern und die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen beschleunigen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3296
Sponsor: Sen. Collins, Susan M. [R-ME]