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Voller Familienurlaub für Ehepartner beim selben Arbeitgeber.

Dieses Gesetz hebt die Regelung auf, die Ehepartner, die beim selben Arbeitgeber arbeiten, dazu zwang, eine gemeinsame Obergrenze für den Familien- und Krankenurlaub (FMLA) zu teilen. Nach der Änderung hat jeder Ehepartner Anspruch auf seinen vollen FMLA-Anspruch, beispielsweise 12 Wochen bei der Geburt eines Kindes. Dies bietet Familien mehr Flexibilität und mehr Zeit für die Pflege.
Wichtige Punkte
Ehepartner, die beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen sich die 12 Wochen FMLA-Urlaub nicht mehr teilen.
Jeder Ehepartner erhält das Recht auf seine eigenen vollen 12 Wochen Urlaub, was die insgesamt verfügbare freie Zeit für familiäre Bedürfnisse erhöht.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3321
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]