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Dauerhaftes Verbot der Finanzierung von Abtreibungen und Zwangssterilisationen in der Auslandshilfe.

Dieses Gesetz verbietet dauerhaft die Verwendung von Bundesmitteln für Auslandshilfe und das Friedenskorps zur Finanzierung von Abtreibungen als Methode der Familienplanung, Zwangssterilisationen, damit verbundener biomedizinischer Forschung sowie Lobbyarbeit für oder gegen Abtreibung. Dies bedeutet, dass amerikanische Steuergelder diese Aktivitäten im Ausland nicht unterstützen werden, was die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste in Empfängerländern beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Verbietet die Finanzierung von Abtreibungen als Methode der Familienplanung mit Mitteln der Auslandshilfe.
Verbietet die Finanzierung von Zwangssterilisationen und finanziellen Anreizen dafür.
Untersagt die Finanzierung biomedizinischer Forschung im Zusammenhang mit Abtreibungen oder Zwangssterilisationen.
Verbietet Lobbyarbeit für oder gegen Abtreibung mit diesen Mitteln.
Verbietet die Finanzierung von Organisationen, die Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisationsprogramme unterstützen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_334
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2025-01-30