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Steuerbefreiung für staatliche Katastrophenschutz-Zahlungen: Schutz des Eigentums

Dieses Gesetz befreit Zahlungen aus staatlichen Programmen zur Minderung von Katastrophenschäden (wie Überschwemmungen oder Waldbrände) von der Einkommensteuer. Wenn Bürger Gelder für Verbesserungen an ihrem Eigentum erhalten, um Schäden zu reduzieren, müssen sie diese Beträge nicht versteuern. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022, was es den Bürgern ermöglicht, Steuererstattungen durch geänderte Steuererklärungen zu beantragen.
Wichtige Punkte
Zahlungen aus staatlichen Programmen zur Minderung von Katastrophenschäden sind von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Die Befreiung gilt ausschließlich für Gelder, die zur Verbesserung des Eigentums zum Schutz vor Windstürmen, Erdbeben, Überschwemmungen oder Waldbränden verwendet werden.
Die Änderungen treten rückwirkend für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2022 in Kraft, was die Einreichung geänderter Steuererklärungen ermöglicht.
Die durch diese Zahlungen finanzierten Verbesserungen erhöhen nicht die steuerliche Kostenbasis der Immobilie.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_336
Sponsor: Sen. Tillis, Thomas [R-NC]
Startdatum: 2025-01-30