NIL-Investitionskonten für Studenten-Sportler und Agentenschutz
Dieses Gesetz führt steuerbefreite Investitionskonten für Studenten-Sportler ein, die es ihnen ermöglichen, Einkommen aus Name, Image und Likeness (NIL) mit aufgeschobenen Steuerpflichten und potenziell niedrigeren Steuersätzen nach dem Abschluss zu sparen. Es stärkt auch den Schutz vor unseriösen Sportagenten durch Gebührenobergrenzen, obligatorische Agentenregistrierung und das Recht der Studenten-Sportler, Agenten bei Verstößen zu verklagen. Ziel ist es, die langfristige finanzielle Sicherheit der Athleten zu unterstützen und die Transparenz in der Branche zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Studenten-Sportler können spezielle NIL-Investitionskonten eröffnen, um Einkommen aus ihrem Namen, Image und Likeness steuerbegünstigt zu sparen.
Eingezahltes NIL-Einkommen wird nicht sofort besteuert und kann nach dem Abschluss zu niedrigeren Kapitalertragssteuersätzen besteuert werden.
Eine Obergrenze von 5% für Gebühren von Sportagenten bei NIL-Verträgen wird eingeführt, und Agenten müssen sich staatlich registrieren.
Studenten-Sportler erhalten das Recht, Agenten wegen Verstößen zu verklagen, und können nicht zu Schiedsverfahren vorab gezwungen werden.
NIL-Konten können nach dem Studium in Altersvorsorgekonten (IRA/Roth IRA) umgewandelt werden, mit einer lebenslangen Grenze von 35.000 USD.
Treuhänder von NIL-Konten müssen Studenten-Sportlern Bildungsmaterialien zur Finanzplanung und Investitionen zur Verfügung stellen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3378
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]