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Mehr Kontrolle der Stämme über Landnutzung und Wirtschaftsentwicklung.

Dieses Gesetz beschleunigt die Wirtschaftsentwicklung auf Stammesgebieten, indem es den Stämmen mehr Befugnisse zur Genehmigung von Pachtverträgen und Wegerechten für Handel und Infrastruktur überträgt. Stämme können diese Genehmigungen nun selbst erteilen, sofern sie eigene, vom Innenminister genehmigte Umweltprüfungsregelungen eingeführt haben. Ziel ist es, Investitionen und Projekte auf Stammesland zu beschleunigen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbessern.
Wichtige Punkte
Indianische Stämme können Wegerechte und Pachtverträge auf ihrem Land ohne individuelle Genehmigung der Bundesregierung erteilen.
Die Stämme müssen eigene, genehmigte Vorschriften einführen, die einen Prozess zur Umweltprüfung und öffentlichen Konsultation beinhalten.
Die Beschleunigung der Verfahren soll die wirtschaftliche Entwicklung und den Infrastrukturausbau auf Stammesgebieten fördern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3383
Sponsor: Sen. Schatz, Brian [D-HI]