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Preistransparenz im Gesundheitswesen, Änderungen bei Zuschüssen und Leistungseinschränkungen

Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser zur Offenlegung von Preisen, damit Patienten Kosten vergleichen können, und garantiert das Recht auf detaillierte Rechnungen. Es ändert die Versicherungszuschüsse und verbietet strikt die Nutzung öffentlicher Mittel für Geschlechtsangleichungen und Abtreibungen.
Wichtige Punkte
Kliniken müssen Preise und Barzahlertarife veröffentlichen, um den Kostenvergleich für Patienten zu erleichtern.
Patienten erhalten Schutz vor Inkassomaßnahmen, solange ihnen keine detaillierte Rechnung innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
Staatliche Gelder dürfen nicht für Geschlechtsangleichungen verwendet werden; zudem wird die Identitätsprüfung bei der Anmeldung verschärft.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3389
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]