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Obligatorische Hörgeräteversorgung: Neue Versicherungsregeln

Das Ally's Act verpflichtet viele private Krankenversicherungen, Hörimplantate, Schallprozessoren und damit verbundene Leistungen zu übernehmen. Dies bedeutet, dass Personen, die diese Geräte benötigen, besseren Zugang zu wesentlicher Versorgung erhalten, ohne übermäßige Kosten oder restriktive Einschränkungen im Vergleich zu anderen medizinischen Leistungen. Ziel ist es, wichtige Hörtechnologie zugänglicher und erschwinglicher zu machen.
Wichtige Punkte
Private Versicherungspläne müssen Hörimplantate, Schallprozessoren und Zubehör abdecken.
Die Deckung umfasst auch Operationen, Bewertungen, Rehabilitation sowie Wartung und Austausch der Geräte alle 5 Jahre.
Zuzahlungen und Behandlungsbeschränkungen für diese Leistungen dürfen nicht restriktiver sein als für andere medizinische Dienste.
Versicherer dürfen die Deckung nicht verweigern, wenn ein Arzt oder Audiologe die Leistung als medizinisch notwendig erachtet.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Ally’s Act
Drucknummer: S 3400
Sponsor: Sen. Curtis, John R. [R-UT]
Startdatum: 2025-12-09