arrow_back Zurück zur App

Obligatorische volle Finanzierung für Sonderpädagogik und Programme für einkommensschwache Schüler.

Dieses Gesetz schreibt eine stabile und deutlich erhöhte Bundesfinanzierung für zwei wichtige Bildungsprogramme bis 2035 vor. Es stellt sicher, dass Schulen garantierte Mittel zur Unterstützung von Schülern aus einkommensschwachen Familien (Title I) erhalten und die versprochenen Kosten für die Sonderpädagogik von Kindern mit Behinderungen (IDEA) vollständig gedeckt werden. Dies führt zu größerer Ressourcenstabilität und verbesserten Bildungschancen für benachteiligte Schüler.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung verpflichtet sich, die Sonderpädagogik für Kinder mit Behinderungen bis 2035 vollständig zu finanzieren (40% der Kosten), was bessere spezielle Dienstleistungen gewährleistet.
Obligatorische und erhebliche Erhöhungen der Mittel für Schulen, die Schüler aus einkommensschwachen Verhältnissen betreuen (Title I-Programm), über das nächste Jahrzehnt.
Die Finanzierung ist als obligatorisch festgelegt, was den Schulen Budgetstabilität und die Möglichkeit zur langfristigen Planung von Bildungsverbesserungen bietet.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_343
Sponsor: Sen. Van Hollen, Chris [D-MD]
Startdatum: 2025-01-30