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Schülersicherheit: Verbot von Isolation und gefährlichen Zwangsmaßnahmen in Schulen

Dieses Gesetz verbietet landesweit Isolation, chemische und mechanische Zwangsmaßnahmen sowie gefährliche körperliche Zwangsmaßnahmen in Schulen und Bildungsprogrammen. Es zielt darauf ab, Schüler vor schädlichen Praktiken zu schützen und legt gleichzeitig strenge Bedingungen für zulässige körperliche Zwangsmaßnahmen in unmittelbaren Notfällen fest. Eltern erhalten das Recht auf sofortige Information über Vorfälle und die Möglichkeit, bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten, was die Sicherheit und Transparenz in Bildungseinrichtungen erhöht.
Wichtige Punkte
**Verbot von Isolation und gefährlichen Zwangsmaßnahmen:** Schulen und staatlich geförderte Bildungsprogramme dürfen Isolation, chemische, mechanische oder lebensbedrohliche körperliche Zwangsmaßnahmen (z.B. Atemwegs- oder Blutflussbehinderung) nicht anwenden.
**Strenge Regeln für körperliche Zwangsmaßnahmen:** Körperliche Zwangsmaßnahmen sind nur bei unmittelbarer Gefahr schwerer körperlicher Verletzungen zulässig, wenn weniger restriktive Maßnahmen versagt haben, und müssen von geschultem Personal mit minimaler Gewalt angewendet und sofort beendet werden, sobald die Gefahr vorüber ist.
**Elternrechte und Rechenschaftspflicht der Schulen:** Eltern müssen unverzüglich über jeden Vorfall körperlicher Zwangsmaßnahmen informiert werden, und Schulen sind verpflichtet, sich mit den Eltern zu treffen, um die Situation zu besprechen und präventive Maßnahmen zu planen. Bei Verstößen können Eltern rechtliche Schritte einleiten, und Schulen können Bundesmittel verlieren.
**Unterstützung für Schulen und Überwachung:** Das Gesetz sieht Bundeszuschüsse für die Bundesstaaten vor, um Personal zu schulen, das Schulklima durch positive Verhaltensinterventionen zu verbessern und Daten über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu sammeln und zu analysieren, um deren Einsatz zu reduzieren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3448
Sponsor: Sen. Murphy, Christopher [D-CT]
Startdatum: 2025-12-11