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Nationalgarde: Schnellere Katastrophenhilfe der Staaten, staatlich finanziert

Dieses Gesetz erlaubt es den Gouverneuren der Bundesstaaten, Nationalgardisten, die bereits im aktiven Dienst sind, mit föderaler Zustimmung schnell für staatlich erklärte Notfälle einzusetzen. Die Bundesstaaten tragen die Kosten dieser Einsätze, die auf 14 Tage begrenzt sind, mit möglichen Verlängerungen bei schweren Katastrophen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung nicht für Handlungen der Gardisten während dieser staatsspezifischen Aufgaben verantwortlich ist.
Wichtige Punkte
Die Gouverneure der Bundesstaaten können nun Nationalgardisten schneller für die lokale Katastrophenhilfe, wie Überschwemmungen oder Stürme, einsetzen, nachdem sie einen Notstand ausgerufen haben.
Die Bundesstaaten tragen die vollen Kosten für den Einsatz dieser Nationalgardisten, was sich auf die Staatshaushalte und lokalen Steuern auswirken könnte.
Die Bundesregierung haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Nationalgardisten, während diese ihre staatlich angeordneten Katastrophenschutzaufgaben erfüllen.
Einsätze sind in der Regel auf 14 Tage pro Jahr und Mitglied begrenzt, können aber bei katastrophalen Ereignissen um bis zu 46 zusätzliche Tage verlängert werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3450
Sponsor: Sen. Peters, Gary C. [D-MI]