Keine Waffenverkäufe vor vollständiger Hintergrundprüfung
Dieses Gesetz stellt sicher, dass Waffenhändler keine Waffe verkaufen dürfen, bevor eine erforderliche Hintergrundprüfung vollständig abgeschlossen ist. Es beseitigt frühere Regeln, die Verkäufe zuließen, wenn eine Prüfung nicht innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen abgeschlossen war. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem verhindert wird, dass Waffen in unbefugte Hände gelangen.
Wichtige Punkte
Waffenhändler müssen auf den vollständigen Abschluss der Hintergrundprüfung warten, bevor sie eine Schusswaffe verkaufen.
Die früheren Fristen, nach denen ein Verkauf auch bei unvollständiger Prüfung fortgesetzt werden konnte, werden abgeschafft.
Diese Änderung soll verhindern, dass Personen, denen der Waffenbesitz gesetzlich untersagt ist, Waffen aufgrund von Verzögerungen im Hintergrundprüfungssystem erwerben.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3458
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]