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Bundeswohnungen: Staatlich legales Marihuana kein Hindernis für den Bezug.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Personen, die Marihuana gemäß staatlichem Recht verwenden, nicht der Zugang zu staatlich geförderten Wohnungen verwehrt werden kann. Es bedeutet, dass der legale Marihuana-Konsum kein Grund für die Ablehnung von Wohnprogrammen sein wird. Es werden jedoch Regeln für das Rauchen von Marihuana eingeführt, ähnlich denen für Tabak.
Wichtige Punkte
Personen, die staatlich legales Marihuana verwenden, kann der Zugang zu staatlich geförderten Wohnungen nicht verwehrt werden.
Wohnungsämter dürfen die Aufnahme aufgrund des gesetzeskonformen Marihuana-Konsums nicht verbieten.
Das Rauchen von Marihuana in Bundeswohnungen unterliegt denselben Einschränkungen wie das Rauchen von Tabak.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3537
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2025-12-17