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Bundesstaaten können gegen Preisdiskriminierung klagen

Dieses Gesetz stärkt die Befugnis der Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten, große Unternehmen wegen unfairer Preisgestaltung, insbesondere Preisdiskriminierung zugunsten großer Käufer, zu verklagen. Die Generalstaatsanwälte können Schadensersatz im Namen von Bürgern und kleinen Unternehmen fordern, die durch diese Praktiken geschädigt wurden. Ziel ist es, einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten und lokale Unternehmen zu unterstützen.
Wichtige Punkte
Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten erhalten das Recht, Unternehmen wegen Verstößen gegen die Preisdiskriminierung zu verklagen.
Dies ermöglicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Namen von Bürgern und kleinen Unternehmen, die durch unfaire Marktpraktiken geschädigt wurden.
Stärkung der Kartellgesetze zur Förderung eines fairen Wettbewerbs für kleine Unternehmen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3548
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2025-12-17