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Arzneimittelmanager müssen als Treuhänder für Krankenversicherte handeln.

Dieses Gesetz verpflichtet Arzneimittelmanager (PBMs), als Treuhänder zu handeln, was bedeutet, dass sie die finanziellen Interessen der Versicherten in Gruppenkrankenversicherungen rechtlich priorisieren müssen. PBMs müssen nun alle erhaltenen Vergütungen und Rabatte offenlegen. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu beseitigen, die Transparenz zu erhöhen und potenziell die Arzneimittelkosten für Bürger zu senken, die über ihren Arbeitgeber versichert sind.
Wichtige Punkte
Arzneimittelmanager (PBMs) werden rechtlich als Treuhänder (Fiduciaries) eingestuft und müssen ausschließlich im besten Interesse der Planbeteiligten handeln.
PBMs sind verpflichtet, alle direkten und indirekten Vergütungen, Rabatte und Gebühren im Zusammenhang mit der Arzneimittelverwaltung vollständig offenzulegen.
PBMs können nicht von der Haftung für Verletzungen ihrer neuen Treuhänderpflichten freigestellt werden, was ihre Verantwortung erhöht.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3549
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-12-17