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Agrartransport-Regeln: Neue Ausnahmen für Fahrer und Produkte

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften für Fahrer, die landwirtschaftliche Produkte und Vieh transportieren. Es erweitert die Definition der abgedeckten Güter und passt die Entfernungsberechnung für Ausnahmen von den Lenkzeitvorschriften an, um den Agrartransport zu vereinfachen und die Effizienz der Warenlieferung zu verbessern.
Wichtige Punkte
Fahrer von Agrargütern erhalten flexiblere Lenkzeitvorschriften, die nicht mehr an staatlich festgelegte Pflanz- und Erntezeiten gebunden sind, was die Betriebsfreiheit erhöht.
Die 150-Luftmeilen-Ausnahme gilt nun entweder vom Ursprungsort ODER vom Zielort der Agrargüter, was mehr Flexibilität bei der Routenplanung bietet.
Die Definition von „landwirtschaftlichem Erzeugnis“ wird erheblich erweitert und umfasst lebende Tiere (Fische, Insekten, Vieh), deren unverarbeitete Produkte (Milch, Eier, Honig) sowie frisches oder minimal verarbeitetes Obst und Gemüse.
Ausnahmen für den Transport von Tierfutter gelten das ganze Jahr über, was eine kontinuierliche Versorgung der Landwirte gewährleistet.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3552
Sponsor: Sen. Fischer, Deb [R-NE]
Startdatum: 2025-12-17