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Neue Strafen für Störung von Schutzzonen der Nationalgarde.

Das Gesetz schafft eine neue Bundesstraftat für das wissentliche Betreten einer ausgewiesenen 15-Fuß-Schutzzone um ein eingesetztes Mitglied der Nationalgarde mit der Absicht, dessen offizielle Pflichten zu behindern. Bürger müssen diese klar gekennzeichneten Zonen während des Einsatzes der Garde respektieren, da Verstöße mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden können. Bei körperlichem Kontakt oder dem Werfen von Gegenständen drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Wichtige Punkte
Führt eine Bundesstraftat für das wissentliche Betreten eines markierten 15-Fuß-Perimeters um ein eingesetztes Nationalgardemitglied ein, um dessen Pflichten zu stören.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet.
Körperlicher Kontakt, Anspucken oder Werfen von Gegenständen auf das Mitglied führt zu einer erhöhten Strafe von bis zu 5 Jahren Gefängnis.
Aktivitäten, die durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt sind (z. B. Proteste), bleiben außerhalb der Schutzzone erlaubt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3558
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2025-12-18