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Bundesausgabenkürzungen: Obligatorische Reduzierungen bei Nicht-Sicherheitsprogrammen

Dieses Gesetz sieht obligatorische prozentuale Kürzungen der Bundesausgaben vor, die nicht für die nationale Sicherheit bestimmt sind (Nicht-Sicherheits-Ermessensausgaben). Die Kürzungen beginnen bei 1% im Haushaltsjahr 2026, steigen auf 2% im Jahr 2027 und erreichen ab 2028 jährlich 5%.
Wichtige Punkte
Obligatorische Reduzierung der Finanzierung von Bundesprogrammen außerhalb des Verteidigungs- und Sicherheitsbereichs.
Die Budgetkürzungen steigen schrittweise: 1% im Jahr 2026, 2% im Jahr 2027 und 5% ab 2028.
Alle Nicht-Sicherheits-Ermessensprogramme sind proportional (pro rata) betroffen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_360
Sponsor: Sen. Blackburn, Marsha [R-TN]
Startdatum: 2025-02-03