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SNAP-Leistungsschutz: COLA und staatliche Zuschläge werden nicht als Einkommen gezählt.

Dieses Gesetz soll verhindern, dass einkommensschwache Bürger, insbesondere Senioren und Behinderte, ihre Lebensmittelhilfe (SNAP) verlieren, wenn ihre anderen Sozialleistungen steigen. Es ändert die Art und Weise, wie Lebenshaltungskostenanpassungen (COLAs) und bestimmte staatliche Zusatzleistungen bei der Berechnung des SNAP-Einkommens berücksichtigt werden. Dies stellt sicher, dass die Empfänger höhere SNAP-Leistungen behalten können, auch wenn ihre Sozialversicherungs- oder staatlichen Hilfen erhöht werden.
Wichtige Punkte
Staatliche Zusatzleistungen (im Zusammenhang mit SSI) werden nicht mehr als Einkommen bei der Feststellung der Berechtigung für SNAP-Lebensmittelhilfe gezählt.
Die Regeln zur zeitlichen Berücksichtigung von Lebenshaltungskostenanpassungen (COLAs) werden geändert, um Begünstigte besser vor dem Verlust oder der Kürzung ihrer SNAP-Hilfe zu schützen.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2027 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3603
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2026-01-08