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Ausnahme für Mehrarbeitgeber-Rentenpläne von der automatischen Anmeldung.

Dieses Gesetz ändert das Steuergesetzbuch, um Mehrarbeitgeber-Rentenpläne (oft gewerkschaftlich ausgehandelt) von der Pflicht zur automatischen Anmeldung auszunehmen. Dies bedeutet, dass Teilnehmer dieser spezifischen Pläne nicht automatisch in Altersvorsorgeprogramme aufgenommen werden, sondern aktiv dem Beitritt zustimmen müssen. Die Änderungen treten ab dem Steuerjahr 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Mehrarbeitgeber-Rentenpläne sind von der bundesweiten Vorschrift zur automatischen Anmeldung befreit.
Teilnehmer müssen aktiv zustimmen, um dem Altersvorsorgeprogramm beizutreten, anstatt automatisch eingeschrieben zu werden.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3615
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2026-01-12